Keine Beratungspflicht des Versicherers bei Gesetzesänderung
(ac) Ein Versicherer ist während der Laufzeit eines Versicherungsvertrages grundsätzlich nicht verpflichtet, den Versicherungsnehmer auf (bevorstehende) Änderungen im Steuern- und Sozialabgabenrecht hinzuweisen, deren Folgen der Versicherungsnehmer durch bestimmte Maßnahmen noch umgehen kann. Der Versicherer schuldet keine steuer- oder sozialabgabenrechtliche Beratung in Bezug auf eine demnächst fällig werdende Versicherungsleistung.
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